Eingeschränkter Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen ab 01.12.2020

Liebe Eltern,

aufgrund der Einstufung des Landkreises Bautzen als Hochinzidenzgebiet werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft. Hierzu gilt ab dem 01.12.2020 für Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb. Grundsätzlich gilt dann die strikte Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie die konsequente Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtung.

Die wesentlichen Informationen sind für Sie im Folgenden zusammengefasst:

Öffnungszeiten

Krippe/Kita/Kindertagespflege

Um den eingeschränkten Regelbetrieb umzusetzen, werden die Öffnungszeiten reduziert und einrichtungsspezifisch festgelegt. Die Einrichtungsleitung wird Sie vor Ort hierzu informieren. Gegenwärtig kann leider aufgrund der angespannten Personalsituation (u.a. durch Quarantäne einzelner Mitarbeiter*innen) nicht garantiert werden, dass es hier in Zukunft nicht zu weiteren Einschänkungen kommt.

Hort

Die Betreuung im Frühhort entfällt. Nach Absprache mit der Schulleitung erfolgt die Betreuung im Anschluss an den Unterricht bis 16:00 Uhr.

Übergabebereiche

Wo es die räumlichen Gegebenheiten in den Kitas in der Regel nicht erlauben, den Mindestabstand von 1,50 m zwischen Erwachsenen (Eltern-Eltern, Personal-Eltern) und zwischen den Kinder verschiedener Gruppenverbände einzuhalten, werden Übergabebereiche eingerichtet. Es gilt nach wie vor die strenge Maskenpflicht auf dem Gelände der Einrichtung.

Feste Gruppenstruktur

Es werden feste Gruppen mit zugewiesenen pädagogischen Fachkräften gebildet und jeder Gruppe ein fester Bereich zugewiesen.

Eingewöhnung

Die Durchführung von Eingewöhnungen ist unter Einhaltung der Hygieneregeln mit einem Elternteil möglich.