Eine Chance für suchtkranke Männer
Vielen Suchtkranken gelingt es noch nicht, nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung ein suchtmittelfreies Leben ohne Unterstützung zu führen. Dies fällt besonders schwer, wenn sich Betroffene in einer schwierigen Lebenssituation befinden und die sozialen Lebensgrundlagen (z. B. Arbeitslosigkeit, Scheidung, Schulden) beeinträchtigt sind.
Aufnahmekriterien
- Erfolgreich absolvierte Langzeittherapie
- Erfolgreiches Probewohnen in der Einrichtung
- Bereitschaft, an der Erreichung vereinbarter Ziele gemeinsam und aktiv mitzuwirken
- Suchtmittelfreiheit
- Integration in die bestehende Hausgemeinschaft
Die Hausgemeinschaft
In der Wohngemeinschaft befinden sich 13 Einzelzimmer, in denen die Bewohner selbstständig und eigenverantwortlich leben. Es werden ein Mietvertrag und eine verbindliche Hausordnung abgeschlossen. Alle Bewohner werden von Beratern und Therapeuten der AWO-Suchtberatungsstelle in Einzel- und Gruppengesprächen betreut. Die Aufnahme erfolgt für zwei Jahre, eine Verlängerung ist möglich.
Team
Britt Witschel
Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin
Franko Hiemer
Kontakt
Begleitetes Wohnen
Sandweg 6, 02627 Jenkwitz
Tel: 03591 32 61 155
E-Mail: suchtberatung@awo-bautzen.de
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.