Sehr geehrte Eltern,
ab dem 14. Dezember 2020 bis zum 08. Januar 2021 werden alle Kindertageseinrichtungen geschlossen. Für die Kita- und Hortkinder wird in der Zeit vom 14. bis 22. Dezember 2020 sowie vom 04. bis 08. Januar 2021 eine Notbetreuung angeboten.
Grundlage hierfür ist die Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) des Freistaates Sachsen vom 11. Dezember 2020. In den Anlagen 1 und 2 zur Corona-Schutz-Verordnung sind die Personengruppen genannt, die diese Notbetreuung nutzen können.
Die Eltern der Kinder, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, müssen hierzu die Bestätigung der Arbeitgeber auf Grundlage von Anlage 3 der Corona-Schutz-Verordnung in der Einrichtung vorlegen.
Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass es auch in der Zeit der Notbetreuung aufgrund ggf. auftretender Infektionen und daraus resultierender Quarantänen zu weiteren Einschränkungen kommen kann.