Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Eltern,                                                                                                    
wie Ihnen sicher bekannt ist, werden alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab dem 14. Dezember 2020 bis zum 08. Januar 2021 geschlossen. Für die Kita- und Hortkinder wird in der Zeit vom 14. bis 22. Dezember 2020 sowie vom 04. bis 08. Januar 2021 eine Notbetreuung angeboten.

Grundlage hierfür ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) des Freistaates Sachsen, die am 11. Dezember 2020 beschlossen werden soll. Bereits heute wurden die im Verordnungsentwurf genannten Personengruppen veröffentlicht, bei denen davon auszugehen ist, dass diese die Notbetreuung nutzen können. Diese Personengruppen sind in den Anlagen 1 und 2 zum Verordnungsentwurf benannt.

Die Eltern der Kinder, die voraussichtlich die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, werden gebeten, bereits jetzt eine entsprechende Bestätigung der Arbeitgeber auf Grundlage von Anlage 3 des Verordnungsentwurfs einzuholen, um die verbleibende Zeit bis Montag nutzen zu können.

Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass es auch in der Zeit der Notbetreuung aufgrund ggf. auftretender Infektionen und daraus resultierender Quarantänen zu weiteren Einschränkungen kommen kann.