Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Eltern,                                                                                                    
mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung bleiben weiterhin alle Kindertageseinrichtungen bis zum 14. Februar 2021 geschlossen. Für die Kita- und Hortkinder wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Notbetreuung angeboten. Die Personengruppen, welche unter anderem die Notbetreuung nutzen können, sind in den Anlagen 1 und 2 zur Corona-Schutz-Verordnung genannt.

Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit ist das Formblatt gemäß Anlage 3 der Corona-Schutz-Verordnung auszufüllen und in der Einrichtung vorzulegen.

Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass es auch in der Zeit der Notbetreuung aufgrund ggf. auftretender Infektionen und daraus resultierender Quarantänen zu weiteren Einschränkungen kommen kann.