Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Wir bieten für andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie für weitere Kooperationspartner psychosoziale Fallberatungen bei vermuteter und tatsächlicher Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGBVIII durch eine Insoweit Erfahrende Fachkraft (ISOFAK) an. Dabei wird der Frage nach dem Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nachgegangen und es werden gemeinsam weitere Handlungsschritte erarbeitet.
Kontakt
Ramona Nitschke
Leiterin
Bautzen
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Löbauer Straße 48, 02625 Bautzen
Tel: 03591 32 61 20
Fax: 03591 32 61 128
E-Mail: ezbbz@awo-bautzen.de